Für die Teilnahme am Wettbewerb müssen die Handwerksunternehmen durch eine Bürgschaftsbank vorgeschlagen werden. Nominiert werden können erfolgreiche Handwerksunternehmen, die innerhalb der letzten drei Jahre eine Bürgschaft erhalten haben.
Die Entscheidung über die Verleihung des Preises erfolgt durch eine hochkarätig besetzte Jury bestehend aus Vertretern des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Deutschen Handwerks und des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.